Steuererklärung für Kapitalerträge: Was deine Bank schon erledigt
Wer in Aktien oder ETFs investiert, fragt sich früher oder später, ob er eine Steuererklärung für Kapitalerträge abgeben muss. Die gute Nachricht: Bei einem deutschen Broker läuft das meiste automatisch. Die Bank zieht die Abgeltungsteuer direkt ab, berücksichtigt deinen Freistellungsauftrag und verrechnet Verluste. Damit ist die Steuer in vielen Fällen erledigt, und du musst nichts weiter tun.
Trotzdem lohnen sich ein paar Steuer-Tools für Anleger. Denn die Bank sieht immer nur ihr eigenes Depot. Sie weiß nicht, ob du bei einer anderen Bank Verluste hast, ob dein persönlicher Steuersatz niedriger ist oder ob du deinen Freibetrag woanders gar nicht ausschöpfst. Genau hier helfen die Werkzeuge in diesem Ratgeber: Sie sorgen dafür, dass nicht mehr Steuern abgezogen werden als nötig, und sie helfen dir, zu viel gezahltes Geld über die Steuererklärung zurückzuholen.
Zur Einordnung, wie viel die Bank normalerweise einbehält:
| Situation | Steuersatz auf steuerpflichtige Kapitalerträge |
|---|---|
| ohne Kirchensteuer | 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf = 26,375 % |
| mit 8 % Kirchensteuer | ca. 24,51 % Abgeltungsteuer, gesamt ca. 27,82 % |
| mit 9 % Kirchensteuer | ca. 24,45 % Abgeltungsteuer, gesamt ca. 27,99 % |
Die Abgeltungsteuer sinkt mit Kirchensteuer leicht, weil die Kirchensteuer selbst steuermindernd berücksichtigt wird. Die Gesamtbelastung steigt aber trotzdem etwas.
Steuer-Tools für Anleger im Überblick
Die wichtigsten Werkzeuge findest du direkt im Online-Banking oder in der App deines Brokers. Andere bekommst du vom Finanzamt oder nutzt sie am eigenen Rechner:
| Werkzeug | Wofür | Wann | Wo |
|---|---|---|---|
| Freistellungsauftrag | Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben steuerfrei | einmalig einrichten, jährlich prüfen | Bank oder Broker |
| Nichtveranlagungsbescheinigung | keine Steuerabzüge bei sehr niedrigem Einkommen | beim Finanzamt beantragen, bei der Bank einreichen | Finanzamt |
| Jahressteuerbescheinigung | Übersicht über Erträge, gezahlte Steuern und Verluste | kommt automatisch im Frühjahr | Postfach der Bank |
| Verlustbescheinigung | Verluste bei einer anderen Bank verrechnen | bis 15. Dezember beantragen | Bank oder Broker |
| ELSTER | Steuererklärung kostenlos online abgeben | nach Jahresende | Finanzverwaltung |
| Steuer-Software oder App | geführte Steuererklärung mit Fehlerprüfung | nach Jahresende | Anbieter, kostenpflichtig |
| eigene Depot-Tabelle | Käufe, Verkäufe, Erträge und Steuern selbst dokumentieren | laufend | am eigenen Rechner |
Du brauchst nicht alle diese Werkzeuge. Wer nur ein Depot bei einem deutschen Broker hat und dort einen Freistellungsauftrag über den vollen Betrag erteilt, kommt oft mit einem Blick auf die Jahressteuerbescheinigung aus.
Freistellungsauftrag: Dein wichtigstes Werkzeug
Mit dem Freistellungsauftrag nutzt du deinen Sparerpauschbetrag automatisch. Das ist ein Freibetrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben: seit 2023 1.000 Euro im Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung. Vorher waren es 801 Euro.
Du erteilst den Auftrag in wenigen Minuten online und brauchst dafür deine steuerliche Identifikationsnummer. Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen, zum Beispiel 700 Euro beim Broker und 300 Euro bei der Bank mit deinem Tagesgeld. Die Summe darf den Sparerpauschbetrag aber nicht übersteigen.
Tipp: Schau jedes Jahr im Herbst nach, wie viel du bei welcher Bank schon verbraucht hast, und verschiebe ungenutzte Beträge dorthin, wo noch Erträge anfallen. Die meisten Banken zeigen dir im Online-Banking an, wie viel vom Freistellungsauftrag bereits genutzt ist.
Bei Aktien-ETFs zählt übrigens nur der Teil der Erträge, der nach der Teilfreistellung übrig bleibt. Von 100 Euro Ausschüttung eines Aktien-ETFs werden 70 Euro auf deinen Freibetrag angerechnet, 30 Euro bleiben ohnehin steuerfrei. Bei Einzelaktien gibt es keine Teilfreistellung.
NV-Bescheinigung: Für sehr niedrige Einkommen
Die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, ist für Menschen mit sehr niedrigem Gesamteinkommen gedacht, zum Beispiel Studierende oder Kinder mit größerem Vermögen. Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen einschließlich der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag zuzüglich Sparerpauschbetrag, kannst du sie beim Finanzamt beantragen. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Zusammen mit dem Sparerpauschbetrag ergibt das für Alleinstehende 13.348 Euro.
Legst du die Bescheinigung deiner Bank vor, zieht sie auch über den Sparerpauschbetrag hinaus keine Steuern ab. Das ist vor allem bei einem Junior-Depot interessant, wenn sich über die Jahre größere Erträge ansammeln. Die NV-Bescheinigung ist zeitlich befristet. Achte auf das Ablaufdatum und beantrage sie rechtzeitig neu.
Wann du die Anlage KAP brauchst
Die Anlage KAP ist der Teil der Steuererklärung, in dem du Kapitalerträge angibst. Kapitalerträge sind alle Einnahmen aus Geldanlagen, also Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, Kursgewinne und bei thesaurierenden Fonds die Vorabpauschale. Wann du die Anlage abgeben musst und wann sie sich freiwillig lohnt, zeigt diese Übersicht:
| Situation | Anlage KAP | Warum |
|---|---|---|
| Broker führt keine deutsche Abgeltungsteuer ab | Pflicht | Die Steuer wurde noch gar nicht bezahlt. |
| Kirchensteuerabzug bei der Bank gesperrt | Pflicht | Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge muss nachträglich festgesetzt werden. |
| Sparerpauschbetrag nicht voll genutzt, aber Steuern abgezogen | freiwillig, lohnt sich | Zu viel gezahlte Steuer kommt zurück. |
| persönlicher Steuersatz unter 25 % | freiwillig, lohnt sich oft | Günstigerprüfung kann Steuern sparen. |
| Verluste bei Bank A, Gewinne bei Bank B | freiwillig, lohnt sich | Verrechnung nur über das Finanzamt möglich. |
| ausländische Quellensteuer nicht vollständig angerechnet | freiwillig, lohnt sich manchmal | Anrechnung kann nachgeholt werden. |
| ein deutsches Depot, Freibetrag passt, keine Verluste | meist nicht nötig | Die Bank hat alles korrekt erledigt. |
Schauen wir uns die einzelnen Fälle genauer an.
Ausländischer Broker ohne Steuerabzug
Manche ausländischen Broker führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Dann bekommst du Dividenden und Verkaufserlöse ohne Abzug, musst die Erträge aber selbst in der Steuererklärung angeben. Das ist keine freiwillige Sache: Die Steuer ist fällig, und das Finanzamt setzt sie über deine Erklärung fest. Für Erträge aus Fonds und ETFs kommt dann zusätzlich die Anlage KAP-INV dazu.
Der Aufwand ist deutlich höher, weil du alle Zahlen selbst zusammentragen musst: Dividenden, Verkaufsgewinne, gezahlte Quellensteuer, bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale. Ob ein Anbieter „steuereinfach“ ist, also die deutsche Steuer automatisch abführt, siehst du in unserem Broker-Vergleich. Die in Deutschland verbreiteten Neobroker und Direktbanken erledigen das in der Regel für dich.
Ungenutzter Sparerpauschbetrag
Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, zieht die Bank Steuern ab, obwohl dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Das Geld ist nicht verloren, du holst es über die Anlage KAP zurück.
Beispiel: Du hast bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro, dort aber nur 400 Euro Erträge. Bei Bank B hast du keinen Freistellungsauftrag und 500 Euro Erträge. Bank B zieht darauf 26,375 Prozent ab, also 131,88 Euro. Insgesamt liegen deine Erträge mit 900 Euro aber unter dem Sparerpauschbetrag. Über die Steuererklärung bekommst du die 131,88 Euro zurück.
Besser ist natürlich, den Freistellungsauftrag rechtzeitig richtig zu verteilen. Die Steuererklärung ist das Sicherheitsnetz, wenn es einmal nicht geklappt hat.
Günstigerprüfung bei niedrigem Steuersatz
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Liegt dein persönlicher Steuersatz darunter, zahlst du damit zu viel. Das betrifft zum Beispiel Studierende, Menschen in Teilzeit, Eltern in Elternzeit oder Rentnerinnen und Rentner. Mit der Günstigerprüfung in der Anlage KAP rechnet das Finanzamt aus, ob die Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz günstiger ist. Wenn ja, bekommst du die Differenz erstattet. Wenn nicht, bleibt es bei der Abgeltungsteuer. Du kannst dabei also nichts verlieren.
Vereinfachtes Beispiel: Du hast 3.000 Euro Kapitalerträge, 1.000 Euro davon sind durch den Sparerpauschbetrag steuerfrei. Auf die übrigen 2.000 Euro hat die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli abgezogen, zusammen 527,50 Euro. Würden auf diese 2.000 Euro nach deinem persönlichen Tarif nur etwa 15 Prozent Einkommensteuer fallen, wären das 300 Euro. Die Differenz von rund 227,50 Euro bekämst du zurück. In der Praxis rechnet das Finanzamt mit deinem gesamten Einkommen, das Ergebnis kann daher etwas abweichen.
Ausländische Quellensteuer
Viele Länder behalten auf Dividenden eine eigene Steuer ein, die Quellensteuer. Bei US-Aktien sind es in der Regel 15 Prozent, wenn das Formular W-8BEN vorliegt. Deutsche Banken rechnen diese Quellensteuer bis zu dieser Höhe automatisch auf die Abgeltungsteuer an. Schwieriger ist es bei Ländern mit höherer Quellensteuer: Die Schweiz behält 35 Prozent ein, davon sind 15 Prozent anrechenbar. Die übrigen 20 Prozent musst du in der Schweiz zurückfordern.
Die Anlage KAP brauchst du hier vor allem in zwei Fällen: wenn dein Broker keine deutsche Steuer abführt und du die gezahlte Quellensteuer selbst angeben musst, oder wenn die Bank Quellensteuer nicht anrechnen konnte, etwa weil im Jahr gar keine deutsche Steuer angefallen ist. Mehr zu Dividenden aus dem Ausland liest du in unserem Ratgeber zur Dividenden-Strategie.
Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken
Jede Bank führt Verlusttöpfe, also interne Konten, in denen Verluste gesammelt und mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Es gibt zwei Töpfe: einen für Verluste aus Einzelaktien, die nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen, und einen allgemeinen Topf für alles andere, etwa ETFs, Fonds oder Anleihen. Innerhalb eines Depots verrechnet die Bank automatisch. Zwischen verschiedenen Banken geht das nur über die Steuererklärung.
Beispiel: Bei Bank A hast du 1.500 Euro Verlust aus dem Verkauf einer Aktie gemacht. Bei Bank B hast du mit einer anderen Aktie 2.000 Euro Gewinn erzielt, dein Freibetrag ist dort schon verbraucht. Bank B zieht 527,50 Euro Steuern ab. Beantragst du bei Bank A bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und reichst beides mit der Anlage KAP ein, versteuert das Finanzamt nur 500 Euro. Du bekommst rund 395,63 Euro zurück.
Wichtig: Ohne Verlustbescheinigung bleibt der Verlust im Topf von Bank A und wird dort mit künftigen Gewinnen verrechnet. Er ist also nicht verloren, nur später nutzbar. Wie der Aktien-Verlusttopf funktioniert, erklären wir auch beim Thema Aktien kaufen.
Kirchensteuer
Bist du kirchensteuerpflichtig, fragt deine Bank dein Kirchensteuermerkmal automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behält die Kirchensteuer gleich mit ein. Hast du diesem Abruf widersprochen, also einen Sperrvermerk gesetzt, führt die Bank keine Kirchensteuer ab. Dann musst du die Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben, damit das Finanzamt die Kirchensteuer festsetzen kann.
Deine Unterlagen: Jahressteuerbescheinigung und Verlustbescheinigung
Bevor du die Steuererklärung für Kapitalerträge ausfüllst, sammelst du die Unterlagen. Bei einem deutschen Broker sind das vor allem zwei Dokumente.
Jahressteuerbescheinigung
Die Jahressteuerbescheinigung fasst alle Kapitalerträge, einbehaltenen Steuern, genutzten Freibeträge und verbleibenden Verluste eines Jahres zusammen. Du findest sie im Postfach deines Online-Bankings oder deiner Broker-App. Sie wird in der Regel im Frühjahr für das Vorjahr bereitgestellt. Hast du mehrere Depots oder Konten, bekommst du von jeder Bank eine eigene.
Auf der Bescheinigung stehen typischerweise:
- die Summe der Kapitalerträge, getrennt nach Art,
- Gewinne aus Aktienveräußerungen gesondert,
- der genutzte Sparerpauschbetrag,
- einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer,
- angerechnete ausländische Quellensteuer und noch nicht angerechnete Quellensteuer,
- Verluste, die nicht verrechnet werden konnten.
Die Bescheinigung ist so aufgebaut, dass du die Beträge in die Anlage KAP übertragen kannst. Viele Banken geben sogar an, in welchen Bereich des Formulars welcher Betrag gehört.
Verlustbescheinigung
Die Verlustbescheinigung brauchst du, wenn du Verluste bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B verrechnen willst. Sie muss bis zum 15. Dezember beantragt werden. Danach wird der Verlusttopf bei Bank A geschlossen, und das Finanzamt übernimmt die Verrechnung in deiner Steuererklärung. Bei vielen Banken reicht ein kurzer Antrag im Online-Banking oder per Formular.
Überlege vorher, ob sich das lohnt. Erwartest du bei Bank A im nächsten Jahr selbst Gewinne, kannst du den Verlust auch dort stehen lassen. Die Bescheinigung ist vor allem sinnvoll, wenn du bei einer anderen Bank konkrete Gewinne hast, auf die schon Steuern gezahlt wurden.
Weitere nützliche Belege
- Erträgnisaufstellung oder Transaktionsübersicht: Hilfreich, wenn du einzelne Buchungen nachvollziehen willst oder bei einem ausländischen Broker selbst rechnen musst.
- Dividendenabrechnungen: Zeigen Bruttodividende, Quellensteuer und Nettobetrag einzeln.
- NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge: Damit du weißt, welche Freibeträge wo genutzt wurden.
- Bescheinigungen zur Vorabpauschale: Bei thesaurierenden ETFs weist die Bank sie meist in der Jahressteuerbescheinigung mit aus.
ELSTER: Die kostenlose Steuererklärung vom Finanzamt
Mit „Mein ELSTER“ reichst du deine Steuererklärung kostenlos online beim Finanzamt ein. ELSTER ist das offizielle Portal der Finanzverwaltung unter elster.de. Für Anleger ist die Anlage KAP wichtig, für Fonds bei ausländischen Brokern zusätzlich die Anlage KAP-INV. Viele Daten, etwa von deinem Arbeitgeber oder deiner Krankenkasse, kannst du über den Belegabruf automatisch übernehmen.
So startest du mit ELSTER
- Benutzerkonto beantragen: Du registrierst dich einmalig online. Die Aktivierungsdaten kommen per Post, das kann einige Tage dauern. Plane das ein, wenn du eine Frist hast.
- Zertifikat speichern: Nach der Aktivierung meldest du dich mit einer Zertifikatsdatei und einem Passwort an. Bewahre beides sicher auf.
- Formular auswählen: Du beginnst mit der Einkommensteuererklärung für das gewünschte Jahr.
- Anlagen hinzufügen: Neben dem Hauptvordruck wählst du die Anlage KAP aus, bei Bedarf auch die Anlage KAP-INV.
- Belegabruf nutzen: Lohndaten und Versicherungsbeiträge kannst du automatisch übernehmen. Kapitalerträge trägst du in der Regel selbst aus der Jahressteuerbescheinigung ein.
- Prüfen und absenden: ELSTER zeigt dir vor dem Absenden fehlende Angaben und Unstimmigkeiten an.
Fristen
Musst du eine Steuererklärung abgeben, etwa wegen eines ausländischen Brokers, gilt eine Frist. Ohne Steuerberatung ist das in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Gibst du die Erklärung freiwillig ab, zum Beispiel für die Günstigerprüfung oder um zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen, hast du dafür vier Jahre Zeit. Die Erklärung für 2026 kannst du dann bis Ende 2030 einreichen.
Anlage KAP Schritt für Schritt
Die Anlage KAP wirkt auf den ersten Blick sperrig, folgt aber einer klaren Logik. Die genaue Aufteilung ändert sich von Jahr zu Jahr leicht, deshalb beschreiben wir hier die Bereiche allgemein und ohne Zeilennummern. Jede Person füllt eine eigene Anlage KAP aus, auch bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung.
Schritt 1: Anträge ankreuzen
Ganz oben entscheidest du, was du beantragen willst. Die zwei wichtigsten Anträge sind:
- Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungsteuer.
- Überprüfung des Steuereinbehalts: Damit lässt du prüfen, ob die Bank zu viel einbehalten hat, etwa weil dein Freibetrag nicht voll genutzt wurde, Verluste zwischen Banken verrechnet werden sollen oder Quellensteuer nicht angerechnet wurde.
Hast du einen Broker ohne deutschen Steuerabzug, kreuzt du keinen solchen Antrag an, sondern trägst die Erträge einfach im passenden Bereich ein.
Schritt 2: Erträge mit inländischem Steuerabzug
In diesen Bereich gehören die Beträge aus deiner Jahressteuerbescheinigung, also Erträge, bei denen eine deutsche Bank bereits Steuern abgezogen hat. Du überträgst die Kapitalerträge insgesamt, die Gewinne aus Aktienveräußerungen gesondert und die Verluste, getrennt nach Aktienverlusten und sonstigen Verlusten. Hast du mehrere Banken, addierst du die Werte oder trägst sie je nach Formularversion einzeln ein.
Schritt 3: Erträge ohne inländischen Steuerabzug
Hier landen Erträge, auf die in Deutschland noch keine Steuer gezahlt wurde, zum Beispiel von einem ausländischen Broker oder aus ausländischen Konten. Du gibst Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne an, Aktiengewinne und -verluste wieder gesondert. Erträge aus Investmentfonds gehören in diesem Fall in die Anlage KAP-INV. Dort unterscheidet das Formular nach Fondsart, weil für Aktienfonds eine andere Teilfreistellung gilt als etwa für Mischfonds.
Schritt 4: Sparerpauschbetrag
Je nach Formularversion fragt ELSTER, wie viel Sparerpauschbetrag bereits von deinen Banken berücksichtigt wurde. Den Wert findest du in der Jahressteuerbescheinigung. Das Finanzamt kann so erkennen, ob noch ein Teil des Freibetrags übrig ist, den es dir in der Veranlagung gewährt.
Schritt 5: Einbehaltene Steuern
In einem eigenen Bereich trägst du ein, welche Steuern schon gezahlt wurden: Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auch diese Werte stehen auf der Jahressteuerbescheinigung. Das Finanzamt rechnet sie auf deine Steuerschuld an. Ist zu viel gezahlt worden, bekommst du die Differenz zurück.
Schritt 6: Anrechenbare ausländische Steuern
Hier gibst du Quellensteuer an, die noch nicht angerechnet wurde. Bei einem deutschen Broker steht auf der Jahressteuerbescheinigung, ob noch nicht angerechnete Quellensteuer übrig ist. Bei einem ausländischen Broker trägst du die anrechenbare Quellensteuer selbst ein, bei US-Dividenden also in der Regel 15 Prozent der Bruttodividende.
Schritt 7: Belege bereithalten
Du musst Jahressteuerbescheinigung und Verlustbescheinigung heute in der Regel nicht mehr automatisch mitschicken, solltest sie aber griffbereit haben. Fordert das Finanzamt sie an, kannst du sie nachreichen. Das gilt besonders für die Verlustbescheinigung, wenn du Verluste zwischen Banken verrechnen willst.
Steuer-Software und Apps
Wer sich mehr Führung wünscht, kann eine kostenpflichtige Steuer-Software oder App nutzen, zum Beispiel WISO Steuer, Taxfix oder SteuerGo. Sie stellen verständliche Fragen, prüfen auf typische Fehler und übertragen die Erklärung ebenfalls elektronisch ans Finanzamt. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie komplex deine Steuererklärung ist. Vergleiche die aktuellen Preise und Funktionen direkt bei den Anbietern.
So kannst du grob einordnen, welcher Weg zu dir passt:
| Deine Situation | Passender Weg |
|---|---|
| ein deutsches Depot, nur Günstigerprüfung oder Freibetrag nachholen | ELSTER reicht meist gut aus |
| mehrere Banken, Verlustverrechnung, Quellensteuer | ELSTER oder Steuer-Software, je nachdem, wie sicher du dich fühlst |
| ausländischer Broker, viele Einzeltransaktionen, Fonds | Steuer-Software mit Führung oder Steuerberatung erwägen |
| Vermietung, Selbstständigkeit oder andere komplexe Einkünfte zusätzlich | Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein prüfen |
Egal welches Werkzeug du nutzt: Die Zahlen kommen am Ende aus denselben Unterlagen. Eine Software nimmt dir das Verständnis nicht ab, sie erklärt aber oft besser, was an welcher Stelle gemeint ist.
Eigenes Depot-Tracking: Die Tabelle für deine Steuer
Bei einem deutschen Broker liefert dir die Bank alle Zahlen. Trotzdem lohnt sich eine eigene kleine Übersicht, zum Beispiel in einer Tabellenkalkulation. Bei einem ausländischen Broker ist sie praktisch Pflicht, weil du alle Erträge selbst ermitteln musst.
Eine einfache Tabelle mit einer Zeile pro Buchung reicht:
| Datum | Wertpapier und ISIN | Art | Stück | Betrag brutto | Gebühren | Quellensteuer | deutsche Steuer | Depot |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 15.03. | Welt-ETF, IE... | Kauf | 10 | 1.000 € | 1 € | – | – | Broker A |
| 20.06. | Aktie B, US... | Dividende | 20 | 40 € | – | 6 € | 4,22 € | Broker A |
| 10.11. | Aktie C, DE... | Verkauf | 5 | 800 € | 1 € | – | 0 € | Bank B |
Die Zahlen im Beispiel sind fiktiv. Bei der Dividende von Aktie B wurden 15 Prozent Quellensteuer abgezogen, also 6 Euro, und auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Übrig bleiben 10 Prozent Abgeltungsteuer auf 40 Euro, also 4 Euro, plus 0,22 Euro Soli, zusammen 4,22 Euro (ohne Kirchensteuer, Freibetrag bereits verbraucht). Trag bei dir immer die Beträge aus der jeweiligen Abrechnung ein.
Welche Spalten sich lohnen
- Einstandskurs: Er ist der durchschnittliche Kaufpreis inklusive Gebühren. Daraus ergibt sich beim Verkauf der Gewinn oder Verlust.
- Art der Buchung: Kauf, Verkauf, Dividende, Ausschüttung, Zinsen, Vorabpauschale. So kannst du am Jahresende schnell nach Art filtern.
- Topf-Zuordnung: Aktie oder anderes Wertpapier. Wichtig, weil Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen.
- Depot: Bei mehreren Banken siehst du sofort, wo Verluste liegen und wo der Freibetrag schon aufgebraucht ist.
Was die Tabelle dir bringt
Mit einer gepflegten Übersicht erkennst du im Herbst, ob sich eine Verlustbescheinigung lohnt, ob der Freistellungsauftrag richtig verteilt ist und ob du deinen Freibetrag noch ausschöpfen kannst. Außerdem prüfst du die Jahressteuerbescheinigung schneller auf Plausibilität. Weicht etwas deutlich ab, fragst du bei der Bank nach.
Jahresend-Checkliste für Anleger
Viele Steuer-Tools wirken nur, wenn du sie vor dem 31. Dezember nutzt. Diese Checkliste hilft dir, im Herbst nichts zu vergessen:
- Freistellungsaufträge prüfen: Wie viel ist bei welcher Bank schon verbraucht? Verschiebe ungenutzte Beträge dorthin, wo noch Erträge anfallen.
- Verlustbescheinigung beantragen: Bis zum 15. Dezember, wenn du Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen verrechnen willst.
- Freibetrag ausschöpfen: Ist dein Sparerpauschbetrag noch nicht aufgebraucht und hast du Buchgewinne im Depot, kannst du ETF-Anteile verkaufen und sofort wieder kaufen. So werden Gewinne steuerfrei realisiert, und der Einstandskurs steigt. Beachte die Ordergebühren.
- Geld für die Vorabpauschale bereithalten: Bei thesaurierenden ETFs wird die Vorabpauschale Anfang des Folgejahres im Januar versteuert. Ist dein Freibetrag verbraucht, sollte etwas Geld auf dem Verrechnungskonto liegen.
- NV-Bescheinigung prüfen: Läuft sie ab, beantrage rechtzeitig eine neue.
- Kirchensteuermerkmal und Adresse aktuell halten: Umzug, Heirat oder Kirchenaustritt wirken sich auf den Steuerabzug aus.
- Unterlagen ablegen: Lege einen Ordner für das Steuerjahr an, in den im Frühjahr die Jahressteuerbescheinigungen kommen.
Beispiel zur Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag, den thesaurierende Fonds jedes Jahr versteuern müssen. Die Formel: Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 Prozent. Die Vorabpauschale ist aber höchstens so hoch wie der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr plus Ausschüttungen, und Ausschüttungen werden abgezogen.
Du hast Anfang 2026 einen thesaurierenden Aktien-ETF im Wert von 10.000 Euro, und er steigt im Jahr um mehr als 224 Euro. Dann gilt: 10.000 Euro mal 3,20 Prozent mal 0,7 ergibt 224 Euro Vorabpauschale. Nach 30 Prozent Teilfreistellung bleiben 156,80 Euro steuerpflichtig. Ist dein Freibetrag verbraucht, zieht die Bank im Januar 2027 rund 41,36 Euro ab. Hast du den ETF erst im Laufe des Jahres gekauft, verringert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf. Mehr dazu erklären wir beim Vergleich thesaurierend vs. ausschüttend.
Typische Fehler bei der Steuererklärung für Kapitalerträge
Diese Fehler kosten Anleger immer wieder Geld oder Nerven:
- Keinen Freistellungsauftrag erteilen: Dann zieht die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab. Das Geld kommt zwar über die Steuererklärung zurück, aber nur, wenn du sie auch abgibst.
- Freistellungsaufträge über 1.000 Euro verteilen: Die Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält die Daten und kann das prüfen.
- Die Frist für die Verlustbescheinigung verpassen: Nach dem 15. Dezember bleibt der Verlust für dieses Jahr im Topf der Bank.
- Den ausländischen Broker vergessen: Führt er keine deutsche Steuer ab, ist die Steuererklärung Pflicht. Wer sie nicht abgibt, riskiert Nachzahlungen und Ärger mit dem Finanzamt.
- Aktienverluste mit Dividenden verrechnen wollen: Verluste aus Einzelaktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Wer das in der Tabelle nicht trennt, rechnet sich die Steuer falsch aus.
- Die Günstigerprüfung übersehen: Gerade in Jahren mit wenig Einkommen, etwa im Studium oder in Elternzeit, kann sie sich lohnen. Ankreuzen kostet nichts.
- Quellensteuer verschenken: Bei hohen ausländischen Quellensteuern wie in der Schweiz ist der nicht anrechenbare Teil ohne Rückforderung verloren.
- Teilfreistellung doppelt abziehen: Bei einem deutschen Broker ist die Teilfreistellung in den Zahlen der Jahressteuerbescheinigung bereits berücksichtigt. Zieh sie nicht noch einmal ab.
- Zu spät mit ELSTER anfangen: Die Aktivierungsdaten kommen per Post. Wer erst kurz vor der Frist startet, gerät unnötig unter Druck.
Wenn du unsicher bist, ob deine Angaben stimmen, hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Das kostet Geld, kann sich bei komplexen Fällen aber lohnen.
Unsere Rechner
Mit unseren kostenlosen Rechnern siehst du vorab, was Steuern und Kosten für deine Geldanlage bedeuten:
- Sparplan-Rechner: Was aus deiner monatlichen Rate werden kann
- Brutto-Netto-Vergleich: Wie viel nach Kosten und Steuern übrig bleibt
Wie Steuern in ein durchdachtes Depot passen, zeigt unser Ratgeber zum ETF-Portfolio.